Pächter der Kleingartenkolonien 

Für das Stadtgebiet Göttingen ist der BV der Pächter aller Kleingartengelände. Der BV verpachtet die Gärten dann an die zukünftigen Gartenpächter in den angeschlossenen Vereinen. Die Pächter in den Vereinen bekommen einen Unterpachtvertrag.

Dadurch besteht ein juristisches Verhältnis zwischen den Pächtern der Gärten und dem BV. Kündigungen richten sich deshalb an den BV. Bei eventuellen rechtlichen Auseinander-setzungen wird vom BV ein Rechtsanwalt beauftragt.