Die Erstellung und Anzeige von Versicherungsfällen bei Gartenfreund*innen, die bei der Generali –Dialog-Versicherung versichert sind, sind bis zu einer zuvor grob geschätzten Höhe des Gesamtschadens von 1.000,- Euro durch die Vereine selbständig gemeinsam mit dem/der betroffenen Gartenfreund*in vorzunehmen. Für die Schadensanzeige steht auf der Homepage eine aktuelle Schadensanzeige zur Verfügung (siehe am unteren Ende). Wir bitten darum, ab sofort nur noch diese für die Schadensanzeige zu verwenden. Die Versicherungsnummer für den Rahmenvertrag der DIALOG Versicherung lautet: 2-23.678.612-7. Darüberhinausgehende Versicherungsnummern aus Zusatzversicherungen sind im jeweiligen Schadensfall vom betroffenen Kleingärtner/in zu erfragen und einzutragen. Schadensfälle von Gartenfreund*innen, die bei der KVD oder der LSH versichert sind, unabhängig von einer Schadenshöhe, gemeinsam vom betroffenen Gartenfreund*in, mit dem Vorstand –Versicherungsobleuten- des jeweiligen Vereines zu erstellen und an die Versicherung weiterzuleiten.

Die vollständig ausgefüllte Schadensanzeige ist an den Versicherungsdienst für Kleingärtner, Gottfried-Keller-Str. 28, in 30655 Hannover zu senden.
E-Mail: versicherung@kleingaertner-hannover.de
Tel.-Nr. 0 511 / 23 54 58 - 60

Sprechzeiten des Versicherungsdienstes

Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
oder wenden Sie sich an die Versicherungsobleute in Ihrem Verein!

Meldung von Versicherungsschäden

Schon in der Satzung des BV ist festgehalten, dass den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden soll, den abgeschlossenen Versicherungen beizutreten. Der BV hat deshalb eine Versicherung über Feuer- Einbruch-, und Diebstahl (FED) bei der GENERALI, neu Dialog-Versicherung abgeschlossen, der die meisten Kleingartenvereine beigetreten sind.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, einer Gruppenunfallversicherung beizutreten, die z.B. Unfälle im Garten absichert, näheres erläutern Ihnen gern Ihre Versicherungsobleute. Unfallmeldungen für die Gruppenunfallversicherung gehen bitte unverzüglich über den Vorstand Ihres Vereines an den BV.  Wenn Sie im Zweifel sind, welche Versicherungen für Ihren Kleingartenverein bestehen, fragen Sie bitte Ihren Vorstand.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls sollte wie folgt vorgegangen werden:

Als erstes:

-         Benachrichtigung der Polizei und Erstattung einer entsprechenden Anzeige

-         Danach unverzügliche Anzeige des Deliktes beim Vorstand des Gartenvereines

-         Anfertigung von eigenen Bildern des Schadens, ggf. zur Weiterleitung mit der Schadensanzeige an die Versicherung.

Zweitens:

Erstellen der Schadensmeldung für die Versicherung. Die Schadensmeldung ist  mit der im Verein zuständigen Person (Versicherungsobmann oder einem Vorstandsmitglied) auszufüllen. Unbedingt einzutragen in die Meldung ist die Tagebuchnummer der Polizei. Damit der Schaden von der Versicherung zügig reguliert werden kann, ist es erforderlich, dass die Schadensmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt und unterschrieben eingereicht wird. Durch die Unterschrift der im Verein zuständigen Person wird bestätigt, dass für den/die Geschädigte/n Versicherungsschutz besteht und die Versicherungsprämie entrichtet wurde.

Sollte die in der Schadensmeldung vorgesehene Stelle, für die vorzunehmenden Eintragungen nicht ausreichen, so ist der Schadensmeldung ein formloses Blatt mit ergänzenden Angaben beizufügen. Hilfreich ist es dabei, wenn auf diese Anlage an der entsprechenden Stelle in der Schadensmeldung hingewiesen wird –z. B. weitere Gegenstände/Angaben siehe Anlage-.

Bei Schäden, bei denen die Gesamtschadenshöhe von 1.000,- Euro nicht überschritten wird, ist die Schadensmeldung von der im Verein zuständigen Person (Versicherungsobfrau/mann oder einem Vorstandsmitglied) vorzunehmen –im Idealfall wurde die Anzeige ja gemeinsam erstellt- von diesem mit zu unterzeichnen und an den Versicherungsdienst für Kleingärtner, Gottfried-Keller-Str. 28-30, 30655 Hannover zur Regulierung per Post zu übersenden.

Bei Schäden, bei denen die Gesamtschadenshöhe den Betrag von 1.000,- Euro überschreitet, ist bei Erstellung der Schadensanzeige ebenso zu verfahren, hier ist der Vorgang jedoch nicht direkt an den Versicherungsdienst für Kleingärtner zu übersenden, sondern dem zuständigen Versicherungsobmann des Bezirksverbandes. Brandschäden sind unverzüglich dem zuständigen Versicherungsobmann des Bezirksverbandes anzuzeigen.

Schadensregulierung

Im Regelfall erfolgt die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden –einfacher Einbruch, geringe Schadenshöhe- innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Schadensmeldung beim Versicherungsdienst für Kleingärtner auf das in der Schadensmeldung genannte Konto des Versicherten. Im Einzelfall kann es jedoch zu Nachfragen der Versicherung und zu Teilregulierungen kommen, in diesen Fällen ergeht eine schriftliche Mitteilung der Versicherung an den Versicherten.

Hinweise zum Ausfüllen der Schadensanzeige

Wichtig für die Berechnung der Entschädigungssumme ist grundsätzlich der Neuwert des Inhaltes und ggf. des Gerätehauses. Sollte der Inventarinhalt nicht bekannt sein, sollte sich ein jeder doch mal die Zeit nehmen und für sich selbst ermitteln, welche Werte sich in der Laube befinden. Bitte beachten Sie, dass lediglich der Neuwert der Gegenstände anzugeben ist, der als „gartenübliches Inventar“ gilt und/oder der im Allgemeinen für die Nutzung des Kleingartens benötigt wird.

Sofern für den eigenen Haushalt eine Hausratsversicherung besteht, ist dies in der Schadensanzeige anzugeben. Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt eines Schadens lediglich bis zu 3 Monaten in der Laube befunden haben, gelten als vorübergehend und sind somit im Rahmen der Außenversicherung der Hausratsversicherung über diese versichert. Wichtig ist daher in der Gegenstandsliste nicht nur die Angabe des Alters und des Schadensbetrages, sondern auch die Mitteilung darüber, ob sich die zerstörten bzw. entwendeten Gegenstände die ganze Zeit oder nur vorübergehend in der Laube befunden haben.

Eine zügige Regulierung des Schadens ist auch davon abhängig, wie vollständig und sorgfältig eine Schadensmeldung ausgefüllt wurde und ob sämtliche Expertisen, Kaufbelege, Kostenvoranschläge etc. mit der Schadensmeldung übersandt wurden. Fügen Sie daher der Schadensmeldung unbedingt die Anschaffungsbelege der entwendeten Gegenstände bei, sonst könnte es bei der Regulierung zu Kürzungen kommen. Bei extern durchgeführten Reparaturen fügen Sie bitte die Originalrechnungen der Firmen bzw. bei Eigenleistungen die Materialkosten mit Kassenbon sowie die Angaben der Eigenleistungsstunden, die Sie für die Reparatur benötigt haben, bei. Beachtet werden sollte, vor Beauftragung einer Reparaturfirma ggf. auf die gemäß der abgeschlossenen Versicherungsbedingung zugrundeliegenden Höchstendschädigungsleistungen.

Im aller Interesse, sollte im Sinne einer zügigen und reibungslosen Schadensregulierung, von den Versicherten und den Vorständen beim Erstellen und Einreichen von Schadensmeldungen darauf geachtet werden, dass diese Hinweise und Mitteilungen beachtet werden.

Bin ich eigentlich ausreichend versichert?

An diese Möglichkeit wird spätestens dann gedacht, wenn ein Schaden entstanden ist. Die FED Versicherung ist eine Neuwertversicherung. Jede/r Gartenpächter*in sollte sich im Vorfeld Gedanken darübermachen, welcher tatsächliche Wert die Laube und deren Inhalt haben. Ausgegangen werden sollte hier grundsätzlich vom schlimmsten Fall des Totalverlustes z. B. bei einem Brandschaden.

Was kostet die Laube, wenn sie wieder aufbaut werden muss, was der Inhalt, wenn gleicher Inhalt wiederbeschafft werden soll? Eine Aufstellung des Laubeninhaltes, die idealer Weise schon vor einem Schaden erstellt wurde oder alte Kaufquittungen helfen, den Wert eines Laubeninhalts zu berechnen. Jeder Gartenpächter sollte deshalb einen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen und feststellen ob seine abgeschlossenen FED Versicherung ausreichend ist. Ist die errechnete Versicherungssumme für Gartenlaube und Laubeninhalt (Grundversicherung –z. B. Dialog-Vesicherung 5.000,00 Euro Laube und 1.000,00 Euro Laubeninhalt) zu niedrig gewählt worden, besteht die Gefahr der Unterversicherung. Eine Unterversicherung wird bei der Schadensregulierung in voller Höhe in Abzug gebracht.

Um einer Unterversicherung vorzubeugen kann sowohl die Laube als auch der Laubeninhalt höher versichert werden. In diesen Fällen ist der Abschluss einer Zusatzversicherung ratsam, in dem höhere Versicherungssummen versichert und ggf. auch noch weitere Risiken zusätzlich versichert werden können. Zur weiteren Erläuterungen und Beantragung einer Höherversicherung stehen die Versicherungsobleute des Bezirksverbandes als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere auch dann, wenn keine Möglichkeit der Internetnutzung besteht.


Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Versicherungsobmann des Bezirksverbandes zur Verfügung.

Ihr Versicherungsobmann im Bezirksverband ist:

Andreas Schmidt
Königsstieg 99
37081 Göttingen 
Tel.: 0551/61832
Mobil: 0171/2431532
E-Mail: versicherungsobmann@kgv-bvgoe.de