Bauanzeige Laube

In Kleingärten können Lauben aufgestellt werden, wobei die überbaute Fläche allerdings nicht größer als 24 m² sein darf.In der Stadt Göttingen teilt sich diese Fläche in 18m² Laube und 6 m² überdachten Freisitz auf.

Wenn Sie beabsichtigen eine neue Gartenlaube zu bauen oder eine vorhandene Laube umzubauen, dann ist ein Formular wichtig für Sie: Bauanzeige für die Erstellung oder den Umbau einer Gartenlaube. Bevor Sie anfangen, lesen Sie bitte noch die zugehörigen Richtlinien

Die Bauanzeige bekommen Sie bei Ihren Vereinsvorstand. Die Bauanzeige ausfüllen und dem Vereinsvorstand des eigenen Vereins geben. Dasselbe Formular ist auch für Umbauten einer Laube zu verwenden.
Der Vereinsvorstand leitet alle Exemplare an den Bezirksverband weiter.
Dort wird es vom zuständigen bearbeitet und kommt dann über den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zurück.

Nach der Durchführung der Baumaßnahme  ist durch ein Vorstandsmitglied Ihres Vereins eine Bauabnahme durchzuführen.
Dafür wird das  Bauabnahmeprotokoll verwendet.

Bauanzeige Gewächshaus  

Auch in Kleingärten können Gewächshäuser aufgestellt werden, wobei deren Volumen (Rauminhalt) nicht größer als 15 m³ sein darf. Die Bauanzeige für Gewächshäuser bekommen Sie bei Ihrem Vereinsvorstand. Diese Bauanzeige ausfüllen und dem Vereinsvorstand des eigenen Vereins geben. 

Dieser leitet alle Exemplare an den Bezirksverband weiter.
Dort wird der Vorgang vom zuständigen bearbeitet und kommt dann über den Vorstand Ihres Kleingartenvereins zurück.